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   VG Cottbus, 11.07.2016 - 3 L 1/16   

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https://dejure.org/2016,108192
VG Cottbus, 11.07.2016 - 3 L 1/16 (https://dejure.org/2016,108192)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.07.2016 - 3 L 1/16 (https://dejure.org/2016,108192)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 (https://dejure.org/2016,108192)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Eine unzulängliche oder unterbliebene Begründung im Sinne von § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kann -entgegen der vom Antragsteller vertretenen Ansicht- auch noch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO mit heilender Wirkung nachgeholt oder ergänzt werden; nicht zuletzt aus Gründen der Prozessökonomie ist dies sach- und interessensgerecht und zudem ohne weiteres mit den von § 80 Abs. 3 VwGO verfolgten Zielen vereinbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2008 - OVG 3 S 106.07 -, juris; vgl. auch: Beschluss vom 26. Juli 2011 -OVG 4 S 16.11-, ständige Rechtsprechung der Kammer: VG Cottbus, Beschlüsse vom 11. Juli 2016 - VG 3 L 1/16 -, vom 16. Dezember 2015 - 3 L 634/15 - vom 30. August 2016 - VG 3 L 171/16 -).
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    In dieser Fiktion des Entledigungswillens liegt sowohl eine Erweiterung als auch zugleich eine Verobjektivierung des subjektiven Abfallbegriffs (Beschlüsse der Kammer vom 22. Januar 2019 - 3 L 698/18 -, und vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 - vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 2014 - OVG 11 N 3.11 - und Urteil vom 5. Februar 2009 - OVG 11 B 19.08 -).
  • VG Cottbus, 12.02.2019 - 3 L 680/18

    Abfallbeseitigung; Störerauswahl; Rechtsnachfolge in abstrakte

    Insoweit ist mit den in dem angegriffenen Bescheid genannten Gründen davon auszugehen, dass es sich bei dem auf dem Grundstück abgelagerten Blumentöpfen, Kunststoffen, Schaumstoffen, Betonplatten, Tonrohren sowie dem abgelagerten Schrott und Altholz um Abfall im Sinne des Gesetzes handelt, was von der Antragstellerin auch nicht bestritten wird (vgl. zum Abfallbegriff i.S.d. § 3 Abs. 1 KrWG VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 -).
  • VG Cottbus, 30.11.2017 - 3 L 681/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Jedenfalls hat der Antragsgegner in der Antragserwiderung vom 24. November 2017 die bereits in der Ordnungsverfügung vom 2. November 2017 angeführten Ausführungen zur Begründung des besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit weitergehend ergänzend substantiiert; insbesondere unter Bezugnahme auf das öffentliche Interesse an der zeitnahen Aufklärung von Straftaten was zulässig (vgl.: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. April 2008 - 3 S 106.07 - zitiert nach juris; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 29. Ergänzungslieferung 2015, § 80, Rn. 249ff. m.w.N.; VG Cottbus, Beschluss vom 11. Juli 2016 - VG 3 L 1/16 - und Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 3 L 634/15 -) und nicht zuletzt aus Gründen der Prozessökonomie sach- und interessensgerecht ist.
  • VG Cottbus, 09.10.2019 - 3 L 442/19

    Inanspruchnahme von Personen auf der Basis des § 23 S. 1 BbgAbfBodG

    Denn nur der geforderte Nachweis, der auch auf § 51 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KrWG gestützt werden könnte, gewährleistet, dass die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und nicht etwa deren Beseitigung anderswo rechtwidrige Zustände schafft (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 1997 - 3 B 157/96 - ; VG Cottbus, Beschlüsse vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 -, und vom 9. Mai 2016 - 3 L 122/16 -).
  • VG Cottbus, 30.09.2019 - 3 L 304/19
    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass es sich bei dem auf dem Grundstück abgelagerten Altreifen um Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt (vgl. zum Abfallbegriff Beschluss der Kammer vom 11. Juli 2016 - 3 L 1/16 -).
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